Die meisten Privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten in aller Regel die Behandlungskosten. Dies ist vom Vertrag abhängig, den Sie mit Ihrer
Versicherung abgeschlossen haben.
Setzen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie mit Ihrer Privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in Verbindung. Fordern Sie die Antragsformulare bei Ihrer
Krankenkasse an und klären Sie die Rahmenbedingungen für eine ambulante Verhaltenstherapie ab.